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Betreutes Wohnen: Für wen?

Betreutes Wohnen ist für alle Senioren eine interessante Alternative, die im Alter eigenständig und selbstverantwortlich leben möchten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Beratung, Unterstützung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Betreute Seniorenwohnanlagen bieten abgeschlossene Wohnungen für eine oder zwei Personen, die nach Lage, Zuschnitt und Ausstattung den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Hier einige Standards, die in allen unseren Häusern vorhanden sind:

  • Aufzug / Fahrstuhl - mühsames Treppensteigen gehört der Vergangenheit an
  • zentrale Lage inmitten der Gemeinde - alle wichtigen Versorgungseinrichtungen vor der Haustür
  • gute bauliche Ausstattung z.T. mit vollständig behindertengerechten Bädern
  • Begegnungsstätte und Gemeinschaftsräume
  • Pflegebad
  • Gästewohnung 
  • helle, freundliche Atmosphäre

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Grundriss 2-Zimmer-Wohnung

Das Mindestalter beträgt in der Regel 60 Jahre. Bei Ehepaaren sollte mindestens eine Person 60 Jahre alt sein. Vorraussetzung für eine Vermietung ist, dass der Haushalt vom Bewohner noch eigenständig geführt werden kann. Viele Bewohner nehmen die Hilfe von ambulanten Pflegediensten im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch.
   

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Grundriss 1,5-Zimmer-Wohnung

Da ein Teil der Wohnungen mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde, ist für den Bezug die Vorlage eines "Wohnberechtigungsscheines" erforderlich, den das jeweilige Wohnungsamt/Rathaus ausstellt. Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen.


Betreutes Wohnen: Was?

Zusätzlich zum Mietvertrag wird ein Grundleistungsvertrag mit der AWO geschlossen. Im Vertrag sind die Betreuungsleistungen genau beschrieben. Für diese Leistungen wird eine monatliche Grundleistungspauschale erhoben, die für alle Mieter verbindlich ist.

  • Sozialberatung bei persönlichen Fragen
  • Vermittlung von Hilfe und Unterstützung
  • Teilnahme am Gesundheitsprogramm z.B. Gymnastik oder Gedächtnistraining
  • Teilnahme am Freizeitprogramm
  • Hausnotruf - die Hilfe auf Knopfdruck (Einsätze werden gesondert berechnet)
  • Wohlauf-Kontrolle

Weitere Dienstleistungen (gesonderte Berechnung):

  • Benutzung des Pflegebades
  • Mittagstisch in der Begegnungsstätte
  • Anmietung der Gästewohnung
 
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